Rürup Rente – für Besserverdiener und Selbstständige
Die Basisrente gehört zur ersten Schicht der Altersvorsorgeprodukte und ist besser bekannt als Rürup Rente. Die Leistungen können ausschließlich als Rente bezogen werden, ein Kapitalwahlrecht gibt es bei der Rürup Rente nicht. Sie wird im Rentenbezug voll besteuert, dafür können die Beiträge während der Ansparphase bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Im Jahr 2022 können Sie bis zu 25.639 € geltend machen, davon werden 94% berücksichtigt (24.100 €). Bei der Höchstgrenze werden auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Bei Verheirateten verdoppelt sich die mögliche Summe.
Besonders interessant ist die Rürup Rente daher für Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Abhängig von der individuellen Situation kann die Rürup Rente auch für sehr gutverdienende Angestellte interessant sein, dies lässt sich gemeinsam in unserer Vorsorgeberatung herausfinden. Darüber hinaus kann natürlich auch der eigene Steuerberater eine umfassende Auskunft geben. Die Beitragszahlung kann bei der Rürup Rente nicht nur monatlich erfolgen, auch einmalige Zuzahlungen sind problemlos möglich. Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen bei der Höhe, über den maximal absetzbaren Betrag hinaus sollten Sie aber keine Einzahlungen vornehmen.