Anwartschaftsversicherung für Heilfürsorgeberechtigte
Bis zu Ihrer Pensionierung oder während der Ausbildung erhalten Sie freie Heilfürsorge. Danach gibt es im Krankheitsfall entsprechende Beihilfen wie bei allen Beamten.
Die Restkosten müssen von einer Versicherung gedeckt werden. Bis es so weit ist, empfehlen wir Ihnen unsere Anwartschaftsversicherung. Damit sichern Sie sich den späteren Zugang zur privaten Krankenversicherung – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Wählen Sie ganz nach Ihrem Bedarf
Sie können zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft wählen. Grundsätzlich empfehlen wir bei Laufzeiten bis zu 5 Jahren die kleine Anwartschaft, darüber die große. Natürlich können Sie jederzeit von der kleinen in die große Anwartschaftsversicherung wechseln.
Für wen ist die Anwartschaft sinnvoll?
- Für Beamte in Ausbildung mit Anspruch auf freie Heilfürsorge, die nach der Ausbildung beihilfeberechtigt sind.
- Für alle, die während ihrer Dienstzeit Anspruch auf freie Heilfürsorge haben: Angehörige der Bundespolizei, Soldaten, teilweise auch Polizeibeamte der Länder.
Kleine Anwartschaft
- Gesundheitsprüfung bei Beginn der Versicherung
- Keine Wartezeiten bei Beginn der privaten Krankenversicherung
- Keine erneute Gesundheitsprüfung
Große Anwartschaft
- Alle Leistungen der kleinen Anwartschaftsversicherung
- Zusätzlich: Es werden Altersrückstellungen gebildet, die den Beitrag zu Beginn der privaten Krankenversicherung deutlich reduzieren.