Wie müssen sich Beamte versichern?
Beamte müssen sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, sie unterliegen nicht der Versicherungspflicht.
Wer sich dennoch gesetzlich versichern möchte, zahlt grundsätzlich den vollen Beitragssatz in der GKV und erhält keine Zuschüsse vom Bund oder Land für die Kosten.
Eine Ausnahme existiert seit dem 01.08.2018 in Hamburg, Berlin, Bremen, Brandenburg und Thüringen. Beamte, die dort neu eingestellt werden, dürfen zwischen der üblichen Beihilfe und einem pauschalen Zuschuss wählen.
Der Dienstherr übernimmt hierbei jeweils die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oder zu einer privaten Krankenvollversicherung.
Wechseln Sie im Dienst in ein anderes Bundesland verlieren Sie den Anspruch auf die pauschale Beihilfe, wenn es dort keine entsprechende Regelung gibt – und dies ist momentan noch in keinem anderen Bundesland der Fall. Sie zahlen Ihre Krankenkasse dann komplett selbst.