Beihilfeergänzungstarife in der PKV für Beamte
Die unterschiedlichen Beihilfevorschriften der Bundesländer enthalten zum Teil unterschiedliche Leistungsansprüche oder Leistungseinschränkungen, wie z. B.
- Keinen Auslandsrücktransport
- Kein Einbettzimmer bei stationärer Behandlung
- Abzüge bei den Material- und Laborkosten für Zahnersatzmaßnahmen (z. B. Kronen, Brücken) und Inlays
- Einschränkungen bei der Erstattung für Sehhilfen und Heilpraktiker
- Zuzahlungen für Krankenhausleistungen
- Zuzahlungen zu Arzneimittel, Heilmittel (z. B. Massagen und Krankengymnastik) und Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen und Bandagen).
Um die Restkosten bedarfsgerecht abzudecken, empfehlen wir Ihnen unsere Ergänzungstarife.